Vergütung folgt dem tatsächlichen Aufwand
Maßgeblich sind nicht Schlagworte, sondern Aktenmenge, methodische Tiefe, erforderliche Literaturarbeit und die Komplexität der medizinischen Kernfrage.
Die Vergütungsstruktur orientiert sich an der Art des Auftraggebers, dem Umfang der Fragestellung und dem erforderlichen Bearbeitungsniveau.
| Auftragstyp | Vergütungsrahmen |
|---|---|
| Gerichtsgutachten | Abrechnung nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vergütungsregelungen, insbesondere im Rahmen gerichtlicher Sachverständigentätigkeit. |
| Versicherungsgutachten | Individuelle Honorierung nach Prüfungsumfang, Aktenlage, Komplexität und gewünschter Bearbeitungstiefe. |
| Privatgutachten / Kanzleiaufträge | Individuelles Angebot auf Basis der Fragestellung, des Aktenumfangs und des erforderlichen methodischen Aufwands. |
| Variantenbewertung / Zusatzstellungnahme | In der Regel klar abgrenzbarer Umfang mit gesonderter Angebotslegung. |
Maßgeblich sind nicht Schlagworte, sondern Aktenmenge, methodische Tiefe, erforderliche Literaturarbeit und die Komplexität der medizinischen Kernfrage.
Bereits vor Beginn wird festgelegt, ob Vollgutachten, Ergänzungsgutachten oder fokussierte Stellungnahme beauftragt werden soll.
Zusätzlicher Aufwand durch neue Fragestellungen, erhebliche Aktenerweiterung oder nachträgliche Zusatzaufträge wird transparent kommuniziert.
Die entscheidenden Kostentreiber sind die Komplexität der medizinischen Fragestellung, der Umfang und die Qualität der Vorunterlagen, die Notwendigkeit einer vertieften wissenschaftlichen Aufarbeitung sowie die Frage, ob es sich um ein Vollgutachten oder um eine eng begrenzte Zusatzstellungnahme handelt.
Gerade bei seltenen Erkrankungen oder umstrittenen Variantenkonstellationen kann der Aufwand weniger durch die Seitenzahl der Akten als durch die erforderliche fachliche Tiefe bestimmt sein. Deshalb erfolgt die Honorierung außerhalb gerichtlicher Verfahren regelmäßig individuell und fallbezogen.
Hilfreich sind Auftraggebertyp, Fragestellung, grober Aktenumfang, gewünschter Leistungsumfang und vorhandene genetische Befunde.